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Feuerwerk oder Explosion?

Silvester, 1. August, Hochzeiten, illegale Böller. Woran du Feuerwerk erkennst, wann es erlaubt ist und wann ein Knall eher nach etwas anderem klingt.

3 Min. · Ursachen · Alltag

Feuerwerk erkennt man oft so

Mehrere Knalle in Serie, oft mit Licht am Himmel, vor allem abends und rund um Feiertage. Raketen pfeifen beim Aufsteigen und knallen oben, Batterien feuern in schnellem Takt, Böller knallen einzeln, aber in kurzen Abständen immer wieder.

Die Hörweite ist meist lokal: dieselbe Stadt oder Nachbarquartiere, selten ein ganzer Kanton oder Landkreis gleichzeitig. Auf der Karte zeigt sich das als viele einzelne Meldungen über den ganzen Abend verteilt, nicht als eine Welle innerhalb weniger Minuten.

Auf lauterknall.com fallen die meisten Meldungen am Abend an. Das deckt sich mit der Zeit, in der Feuerwerk und Böller unterwegs sind.

Wann Feuerwerk erlaubt ist

In der Schweiz ist lärmendes Feuerwerk vielerorts nur am 1. August und in der Silvesternacht ohne Bewilligung erlaubt. Ausserhalb dieser Tage braucht es in vielen Kantonen und Gemeinden eine Abbrandbewilligung. Die Stadt Zürich etwa bewilligt lärmendes Feuerwerk für Hochzeiten oder Geburtstage grundsätzlich nicht. Die Regeln legen Kantone und Gemeinden fest, sie unterscheiden sich deshalb von Ort zu Ort.

In Deutschland dürfen Erwachsene Feuerwerk der Kategorie F2, also das übliche Silvesterfeuerwerk, nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen. Den Rest des Jahres braucht es eine Erlaubnis. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist Feuerwerk immer verboten.

In Österreich ist F2-Feuerwerk im Ortsgebiet grundsätzlich das ganze Jahr verboten, auch an Silvester. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können Teile des Ortsgebiets per Verordnung ausnehmen. Bei Menschenansammlungen und in der Nähe von Spitälern, Heimen, Kirchen und Tiergärten bleibt es verboten.

Knallt es also im März mitten in der Nacht in einer Wohnstrasse, ist Feuerwerk zwar möglich, aber nicht die naheliegendste Erklärung.

Illegale Böller

Nicht zugelassene Böller, oft aus dem Ausland, sind deutlich lauter als normales Silvesterfeuerwerk. Sie klingen wie ein einzelner, sehr harter Schlag und können Fenster scheppern lassen. Viele verwechseln sie mit einer Explosion oder mit Schüssen.

Solche Knallkörper sind gefährlich: Jedes Jahr verletzen sich Menschen damit schwer an Händen, Augen und Gehör. Wenn du jemanden damit hantieren siehst und Gefahr besteht, ist das ein Fall für die Polizei unter 133.

Wann eher Explosion oder unklar

Ein einzelner, extrem harter Knall ohne Licht, tagsüber, ohne erkennbares Fest. Dann melden viele «Explosion/Knall» oder «Unklar». Ursachen können Fehlzündungen, technische Defekte, kontrollierte Sprengungen oder seltene Unfälle sein.

Dumpfe Knalle in Serie, über Stunden und weithin hörbar, sprechen eher für Militär oder Artillerie: Schiessplatz, Übung, angekündigtes Schiessen. Ein einzelner harter Knall bei Gewitter, mit Blitz in der Nähe, ist eher ein Blitzeinschlag als eine Explosion.

Wenn du unsicher bist: «Unklar» ist eine gültige und nützliche Meldung. Auf lauterknall.com ist «Unklar» sogar die häufigste Kategorie. Andere ergänzen oft die passendere Einschätzung.

Warum es in Winternächten weiter trägt

In klaren, kalten Nächten liegt oft eine kalte Luftschicht am Boden und darüber wärmere Luft. Diese Inversion lenkt Schall zurück nach unten, statt ihn nach oben entweichen zu lassen. Böller und Raketen sind dann deutlich weiter zu hören als an einem Sommerabend.

Dazu kommt die Stille: Nachts fehlt der Verkehrslärm, der tagsüber vieles überdeckt. Ein Knall aus dem Nachbardorf kann so klingen, als käme er aus der eigenen Strasse. In Tälern und an Seen werfen Hänge und Wasserflächen den Schall zusätzlich zurück, ein einzelner Böller hallt dann mehrfach nach.

Gemeinsam einordnen

Ein einzelner Eindruck reicht selten. Mehrere Meldungen am selben Ort innerhalb weniger Minuten zeigen, dass wirklich etwas zu hören war. Kommentare helfen bei Details: «Richtung Bahnhof», «Licht über dem See», «nach dem zweiten Knall Rauch gesehen».

Bei Rauch, Feuer, Gasgeruch oder Verletzten gilt immer: zuerst Notruf, dann alles andere. Feuerwehr 122, Polizei 133.